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Selbstorganisation der Fachkonferenz

Gestaltungsräume und Möglichkeiten: Informationen zur Arbeitsweise der Veranstaltung

Der Partizipationsbeauftragte des Nationalen Begleitgremiums, Hans Hagedorn spricht digital zu den Teilnehmenden des zweiten Beratungstermins.

Rahmen und Organisation

Für ein Beteiligungsformat wie die Fachkonferenz Teilgebiete gab es keine Blaupause. Nicht nur der frühe Zeitpunkt der Beteiligung und die offene Zusammensetzung machen die Fachkonferenz zu einem besonderen Format, sondern auch, dass sie sich gemäß den Vorgaben des StandAG selbst organisieren soll. Die konkrete Ausgestaltung und Arbeitsweise der Fachkonferenz hat der Gesetzgeber bewusst offen gelassen. Dazu heißt es in der Gesetzesbegründung von 2017:

„Um mehr Handlungsspielräume für die neuen, von der Endlagerkommission empfohlenen Formen gelingender Beteiligung zu schaffen, werden Organisation und Ablauf dieser Beteiligung daher nicht abschließend und verbindlich vorgegeben. Vielmehr soll diese Beteiligung eigenverantwortlich von den jeweiligen Konferenzen wahrgenommen werden.“


Im Juli und August 2020 hat das BASE ein erstes Gesamtkonzept zu Ablauf und Organisation der Veranstaltung vorgelegt sowie Prinzipien zur Durchführung der Fachkonferenz, die sich aus den gesetzlichen Regelungen ableiten. Darin konkretisiert das BASE den Ablauf der Fachkonferenz sowie den Rahmen für die Selbstorganisation und Arbeitsweise der Konferenz.

Selbstorganisation als Arbeitsweise der Fachkonferenz

Auf der Auftaktveranstaltung im Oktober ging es neben der Vorstellung des Zwischenberichtes auch um die Frage einer Arbeitsgrundlage der Konferenz. Hierzu hat das BASE nach Diskussion und Beratung mit verschiedenen Interessengruppen einen Entwurf für eine Geschäftsordnung erarbeitet, die der Fachkonferenz bei der Auftaktveranstaltung zur weiteren Diskussion vorlag. Für die Selbstorganisation gelten dabei folgende Rahmenbedingungen:

Ziel und Zeitraum der Fachkonferenz

Ziel und Zeitrahmen der Fachkonferenz waren gesetzlich festgelegt. Aufgabe und Ziel der Fachkonferenz nach StandAG war es, den Zwischenbericht Teilgebiete der BGE mbH zu erörtern und der BGE mbH im Anschluss daran ihre Beratungsergebnisse vorzulegen. Über die Form der Ergebnisse (Stellungnahmen, Bericht o.ä.) entschied die Fachkonferenz. Die BGE mbH muss laut Gesetz die Rückmeldungen der Fachkonferenz bei ihrer weiteren Arbeit berücksichtigen.

Im StandAG ist festgelegt, dass der Zwischenbericht der BGE mbH auf der Fachkonferenz Teilgebiete in maximal drei Terminen innerhalb von 6 Monaten erörtert werden soll. Diese inhaltliche Befassung fand in den drei Beratungsterminen bis Sommer 2021 statt. Zusätzlich hat das BASE eine Auftaktveranstaltung zu Beginn der Fachkonferenz am 17./18. Oktober 2020 angeboten, um Grundlagen über die Inhalte und zur Arbeitsweise der Fachkonferenz zu schaffen und somit den Einstieg in die inhaltliche Beratung zu erleichtern.

Die Auftaktveranstaltung

Das BASE war für diese Auftaktveranstaltung Einladender und legte Moderation, Tagesordnung und Dokumentation fest. Um weitere Vorschläge für die Arbeitsweise der Fachkonferenz zu erarbeiten, hatten die Teilnehmer:innen der Auftaktveranstaltung von Beginn an die Möglichkeit, zum Beispiel Arbeitsgruppen einzurichten. Eine Mehrheit der Teilnehmenden sprach sich für die Einrichtung einer Arbeitsgruppe zur Vorbereitung des ersten Beratungstermins aus. Diesem Wunsch entsprechend ermittelten die Teilnehmer:innen aus ihrem Kreis Mitglieder für die Vorbereitungsgruppe. Aufgabe der Vorbereitungsgruppe war es, a) ggf. weitere Arbeitsgruppen einzurichten b) einen Entwurf der Geschäftsordnung sowie c) den Programmentwurf für den ersten Beratungstermin vorzubereiten.

Der erste Beratungstermin

Die Arbeitsgruppe Vorbereitung tagte zwischen der Auftaktveranstaltung und dem ersten Beratungstermin wöchentlich, um den diesen vorzubereiten. Um die eigenverantwortliche Arbeit der Fachkonferenz in organisatorischen Fragen zu entlasten, wird sie von einer Geschäftsstelle unterstützt, die beim BASE angesiedelt ist.

Der erste Beratungstermin fand vom 05. bis 07. Februar als Digitalveranstaltung statt. Die Arbeitsgruppe Vorbereitung hatte für die Veranstaltung Arbeitsgruppen organisiert, in denen sich Teilnehmende der Fachkonferenz zu verschiedenen Inhalten informieren und darüber diskutieren konnten. Zentrale Ergebnisse des ersten Beratungstermins waren die Verabschiedung der Geschäftsordnung, die Frage nach einer Aufwandsentschädigung für die Mitglieder der Arbeitsgruppe Vorbereitung sowie der Beschluss, den dritten Beratungstermin auf den 6. und 7. August zu verlegen.

Darüber hinaus wählte die Fachkonferenz Mitglieder der Arbeitsgruppe, die den kommenden Beratungstermin vorbereiten sollen, neu.

Der zweite Beratungstermin

Auch der zweite Beratungstermin der Fachkonferenz wurde durch die Arbeitsgruppe Vorbereitung intensiv vorbereitet und fand vom 10. bis 12. Juni ebenfalls rein digital statt. Neben inhaltlichen Beschlüssen organisierte die Arbeitsgruppe Vorbereitung Workshops zu unterschiedlichen Themen sowie ein Nebenprogramm mit ergänzenden Informations- und Diskussionsangeboten. Aufgrund technischer Schwierigkeiten wurden einige Workshops im Nachhinein des zweiten Beratungstermins nachgeholt.
Auch auf dem zweiten Beratungstermin wurde die Arbeitsgruppe Vorbereitung neu gewählt. Diese bereitete nun den letzten Beratungstermin vor, welcher vom 6. bis 7. August stattfand.

Der dritte Beratungstermin

Der dritte und letzte Beratungstermin der Fachkonferenz Teilgebiete fand am 6. und 7. August 2021 als hybride Veranstaltung statt. Die Teilnehmenden haben auf den insgesamt drei Beratungsterminen umfangreiche Anmerkungen zum Zwischenbericht der BGE mbH erarbeitet und schlossen die Diskussionen dazu nun ab. Die Ergebnisse der Fachkonferenz in Form eines gemeinsamen Berichts mit Zusammenfassungen sowie allen Protokollen und weiteren Unterlagen sollen innerhalb eines Monats an die BGE mbH übergeben werden, die diese bei ihrer weiteren Arbeit berücksichtigen muss.

Zusätzlich diskutierten die Teilnehmenden auf dem dritten Beratungstermin, wie künftig die Beteiligung bei der weiteren Eingrenzung der Teilgebiete aussehen sollte. Die dazu vorliegenden Vorschläge der Fachkonferenz sowie des BASE sollen in den folgenden Wochen gemeinsam mit dem Partizipationsbeauftragten diskutiert werden. Darauf einigten sich die Teilnehmenden auf dem dritten Beratungstermin. Ziel ist es, bis Herbst 2021 einen gemeinsam getragenen Fahrplan auszuarbeiten.

Insgesamt hatten sich jeweils zwischen 1.000 und 1.600 Personen für die einzelnen Termine der Fachkonferenz Teilgebiete angemeldet. In der Spitze diskutierten mehr als 1.000 Menschen gleichzeitig über die Suche nach einem Endlager.