Zwischenbericht Teilgebiete
Die BGE mbH hat im September 2020 den Zwischenbericht Teilgebiete vorgelegt. Darin zeigt das mit der Endlagersuche beauftragte Unternehmen einen ersten Zwischenstand seiner Arbeit und benennt Gebiete, die aus dem Verfahren ausscheiden sollen, und sogenannte Teilgebiete, die aus Sicht der BGE mbH im nächsten Untersuchungsschritt weiter zu betrachten sind. Direkt zu allen Unterlagen
Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) mbH hat ihren Stand zur Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle am 28. September 2020 veröffentlicht. Dieser sogenannte Zwischenbericht Teilgebiete der BGE mbH basiert auf dem Aktenstudium des Unternehmens der in der Bundesrepublik vorhandenen geologischen Daten. Der Bericht wurde zeitgleich der Öffentlichkeit, dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) sowie dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit erstmals zugänglich gemacht.
Das BASE hat keinen Prüfauftrag für die Plausibilität und Richtigkeit der von der BGE mbH im Zwischenbericht Teilgebiete gezogenen Schlüsse zur Ermittlung der Teilgebiete. Gleichwohl hat das BASE kursorisch geprüft, ob der Zwischenbericht eine geeignete Grundlage für eine faire und chancengleiche Beteiligung bildet. Nach erster Durchsicht hat das BASE mit diesem Schreiben auf einige Punkte aufmerksam gemacht.
Karte der BGE mbH zum Zwischenbericht Teilgebiete
Betrachtung der geologischen Gesamtsituation
Der Zwischenbericht benennt einerseits die Gebiete in Deutschland, die aus Sicht der BGE mbH aufgrund ihrer geologischen Nichteignung aus dem Verfahren ausscheiden sollen. Andererseits weist er diejenigen Gebiete aus, die auf Basis der vorhandenen Daten eine günstige geologische Gesamtsituation erwarten lassen und daher von der BGE mbH zur weiteren Betrachtung im Verfahren vorgeschlagen werden: sogenannte Teilgebiete. Grundlage für die Auswahl der Teilgebiete sind wissenschaftliche Kriterien, die im StandAG festgelegt sind. Hierzu gehören Ausschlusskriterien wie Erdbebengefahr oder Vulkanismus, Mindestanforderungen an die Gesteinsformationen im Untergrund sowie geowissenschaftliche Abwägungskriterien.
Bericht schafft Basis für inhaltliche Diskussion
Der Zwischenbericht Teilgebiete stellt keine abschließende Festlegung dar, welche Gebiete weiter im Verfahren bleiben. Er soll Transparenz über den Arbeitsstand des Unternehmens in einem frühen Stadium des Verfahrens gewährleisten. Der Bericht ermöglicht somit allen Interessierten eine erste fachlich-inhaltliche Diskussion der Standortsuche und schafft damit eine Vorbereitung für folgende Beteiligungsformate sowie eine wichtige Voraussetzung für die Nachvollziehbarkeit der Endlagersuche.
Der Zwischenbericht wurde auf der Fachkonferenz Teilgebiete diskutiert und konnte zusätzlich in der Zeit vom 18. Oktober 2020 bis zum 20. August 2021 auf der Online-Beteiligungsplattform des BASE kommentiert und eigene Stellungnahmen hochgeladen werden. Alle Beiträge und Dokumente wurden vom BASE in einer Abschlussdokumentation veröffentlicht.