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Die Infoplattform zur Endlagersuche.

Fachkonferenz Rat der Regionen

Der Rat der Regionen ist ein überregionales Beteiligungsformat im Standortauswahlverfahren. Seine Aufgabe ist es, die Regionalkonferenzen regionenübergreifend zu begleiten, den Dialog zwischen betroffenen Regionen voranzutreiben, konkurrierende regionale Interessen aufzugreifen und zwischen den jeweiligen Perspektiven und Bedarfen zu vermitteln.

Standbild zum Erklärvideo zum Rat der Regionen

Die Fachkonferenz Rat der Regionen ergänzt die Regionalkonferenzen mit dem Ziel, eine überregionale Perspektive in die Endlagersuche einzubringen. Sie dient u. a. dazu, konkurrierende regionale Interessen in Einklang zu bringen und Ergebnisse des BASE und der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) mbH nachzuvollziehen. Hierfür arbeiten Vertreter:innen der Regionalkonferenzen sowie der Zwischenlagergemeinden zusammen und tauschen ihre Eindrücke und Erfahrungen aus.

Einrichtung und Arbeitsweise

Das BASE richtet nach der Bildung der Regionalkonferenzen eine Fachkonferenz Rat der Regionen ein. Sie begleitet die Prozesse der Regionalkonferenzen durchgehend in allen Phasen des Standortauswahlverfahrens. Um die Arbeit des Formats zu unterstützen, richtet das BASE eine Geschäftsstelle ein und stellt für die gesamte Dauer finanzielle Ressourcen zur Verfügung.

Zusammensetzung und Aufgaben

Die Fachkonferenz Rat der Regionen setzt sich aus Vertreter:innen der Regionalkonferenzen und aus Vertreter:innen der Gemeinden von Zwischenlagerstandorten zusammen. Die maximale Anzahl der Teilnehmenden soll 30 Personen nicht überschreiten.

Zusammensetzung

Regionalkonferenzen

Regionalkonferenzen

Die Vertretungskreise der jeweiligen Regionalkonferenzen entsenden aus ihrer Mitte Vertreter:innen für den Rat der Regionen. Wenn eine Standortregion aus dem Verfahren ausscheidet, müssen sich auch die Vertreter:innen der jeweiligen Regionalkonferenz aus dem Rat der Regionen zurückziehen.

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Zwischenlagerstandorte

Zwischenlagerstandorte

Die Teilnehmer:innen aus den Zwischenlagerstandorten werden von Vertretungen der kommunalen Gebietskörperschaften bestimmt. Die Anzahl der Vertreter:innen aus den Zwischenlagerstandorten soll der Anzahl der delegierten Vertreter:innen einer Regionalkonferenz entsprechen.


Aufgaben

Das überregionale Beteiligungsformat begleitet kontinuierlich die Arbeit der Regionalkonferenzen und leistet Hilfestellung beim Ausgleich widerstreitender Interessen in den Standortregionen. Hier erhalten die betroffenen Regionen und ihre Vertreter:innen die Möglichkeit, sich zu beraten und gemeinsam Kompetenzen aufzubauen sowie übergreifende Strategien zur Förderung der Regionalentwicklung in den Standortregionen zu diskutieren.

Was ist der Rat der Regionen?

Welche Rolle spielt der Rat der Regionen im Endlagersuchverfahren? Das erklärt das nachfolgende Kurzvideo.

Wie ist der aktuelle Stand des Verfahrens?

Aktuell befindet sich das Standortauswahlverfahren in der ersten von drei Phasen. Der erste Schritt der Phase 1 ist bereits abgeschlossen: Das mit der Suche beauftrage Unternehmen, die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE), hat geologische Daten der Länder gesammelt und ausgewertet. Den ersten Arbeitsstand hat die BGE in Form eines Zwischenberichts (2020) veröffentlicht und in der Fachkonferenz Teilgebiete mit der Öffentlichkeit diskutiert.

Die BGE hat im Zwischenbericht 90 Teilgebiete ausgewiesen, die 54 Prozent des Bundesgebiets umfassen. Im weiteren Verlauf der ersten Phase wird das Unternehmen die Teilgebiete eingrenzen und Regionen vorschlagen, die es dann weiter untersuchen wird. Damit die Arbeit der BGE nachvollziehbar bleibt, plant die BGE eine jährliche Veröffentlichung von Arbeitsständen zur Eingrenzung der Teilgebiete. Die ersten Arbeitsstände wurden am 04.11.2024 veröffentlicht. Sie sind jedoch rein vorläufiger Natur und sollen einen Einblick in die Arbeitswerkstatt der BGE geben. Im nächsten Arbeitsschritt führt die BGE u. a. repräsentative vorläufige Sicherheitsuntersuchungen durch und bewertet damit erstmalig im Verlauf des Standortauswahlverfahrens die Sicherheit eines möglichen Endlagers in den jeweiligen Teilgebieten.

Ziel von Phase 1 ist Ermittlung von potenziellen Standortregionen, die das Unternehmen in Phase 2 weiter untersuchen wird. In allen Regionen wird das BASE Regionalkonferenzen einrichten, die eine umfassende und langfristige Beteiligung der regionalen Öffentlichkeit ermöglichen.

Welche Beteiligungsmöglichkeiten bietet das Verfahren?

Das Standortauswahlgesetz (StandAG) sieht neben den „klassischen“ formellen Beteiligungsformaten bei Infrastrukturvorhaben – den sogenannten Stellungnahmeverfahren und Erörterungsterminen – mehrere weitere Gremien und Formate vor, über die sich die Öffentlichkeit kontinuierlich am Verfahren beteiligen kann. Hierzu zählen die Fachkonferenz Teilgebiete, die Regionalkonferenzen und die Fachkonferenz Rat der Regionen. Es gibt kein vergleichbares Infrastrukturprojekt in Deutschland, bei dem der Gesetzgeber derart umfassende Beteiligungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit festgelegt hat. Darüber hinaus führt das BASE informelle Beteiligungsformate durch, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen, zum Beispiel Bürgerworkshops, Konferenzen und Online-Konsultationen.

Der Beteiligungsprozess zwischen der Fachkonferenz Teilgebiete und den Regionalkonferenzen wurde gemeinsam von Vertreter:innen der Zivilgesellschaft und dem BASE konzipiert. Zwei Säulen des Konzepts sind Forum Endlagersuche und Planungsteam Forum Endlagersuche: zwei Beteiligungsinstrumente, die sich gegenseitig ergänzen.

Wie kann ich mich aktuell beteiligen?

In der aktuellen Phase (Phase 1, Schritt 2) des Verfahrens können sich Interessierte unter anderem im Rahmen des Forums Endlagersuche sowie des Planungsteams Forum Endlagersuche an der Standortsuche beteiligen. Das Forum Endlagersuche findet jährlich statt und bietet der interessierten Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich zu vernetzen und sich zum Stand des Verfahrens auszutauschen. Teilnehmende des Forums können in verschiedenen Arbeitsgruppen und Workshops aktuelle inhaltliche Fragestellungen diskutieren (Mehr erfahren).

Das Planungsteam Forum Endlagersuche ergänzt die Arbeit des Forums, beteiligt sich an der Organisation des Formats und begleitet die Arbeit der Vorhabenträgerin BGE. Die Mitglieder des Planungsteams setzen sich aus Vertreter:innen der Kommunen, der gesellschaftlichen Organisationen, der Bürger:innen, der Wissenschaftler:innen und der jungen Generationen zusammen und werden auf dem Forum Endlagersuche gewählt. Das Planungsteam tauscht sich in regelmäßigen öffentlichen Sitzungen mit der interessierten Öffentlichkeit zu den Inhalten des Suchverfahrens aus (Mehr erfahren).

Darüber hinaus bietet das BASE regelmäßig Informationsveranstaltungen zum Thema an. Derzeit informiert die Veranstaltungsreihe „Zukunft sicher gestalten: Endlagersuche in Deutschland – die Basics“ des BASE und der BGE zweimonatlich über die Grundlagen der Endlagersuche und die aktuellen Beteiligungsmöglichkeiten (Mehr erfahren).

Welche Aufgabe haben die Regionalkonferenzen?

Die Regionalkonferenzen werden vom BASE in jeder potenziellen Standortregion eingerichtet, die von der BGE mbH am Ende der ersten Phase zur übertägigen Erkundung vorgeschlagen wird.

Die Regionalkonferenzen ermöglichen durch eine intensive und langfristige Begleitung des Standortauswahlverfahrens die umfassende Beteiligung der regional betroffenen Öffentlichkeit. So können sie am Ende jeder Phase des Verfahrens einmalig eine Nachprüfung einfordern, wenn sie die Untersuchungsergebnisse der BGE mbH anzweifeln. Sie erhalten zudem die Gelegenheit zur Stellungnahme, nehmen an Erörterungsterminen teil und informieren die Öffentlichkeit.

Mit dem Ausscheiden einer Region aus dem Auswahlverfahren löst sich die dazugehörige Regionalkonferenz auf.

Wie arbeiten die Regionalkonferenzen?

Die Regionalkonferenzen arbeiten mit einem hohen Grad an Autonomie. Sie verfügen über eine eigene Geschäftsstelle, geben sich eine Geschäftsordnung und können sich bei ihrer Arbeit wissenschaftlich beraten lassen. Weitere Informationen auf der Seite zu den Regionalkonferenzen.

Wer kann sich an den Regionalkonferenzen beteiligen?

Jede Regionalkonferenz besteht aus einer Vollversammlung und einem Vertretungskreis, der die Aufgaben der Regionalkonferenz wahrnimmt. Der Vertretungskreis setzt sich zu je einem Drittel aus Bürger:innen, Vertreter:innen der kommunalen Gebietskörperschaften sowie Vertreter:innen gesellschaftlicher Gruppen zusammen. Mehr erfahren.

Können aus den Zwischenlagern, die heute in Betrieb sind, langfristig Endlager werden?

Zwischenlager sind, wie es bereits im Namen angelegt ist, eine Zwischen- und keine Dauerlösung. Zwischenlager – also die Transport- und Lagerbehälter sowie die gesicherten Gebäude – können langfristig nicht den gleichen Schutz bieten wie wartungsfreie stabile Gesteinsformationen tief unter der Erdoberfläche, die die Abfälle dauerhaft einschließen. In Zwischenlagern ist die Sicherheit nicht für die nächsten Jahrtausende nachgewiesen, sondern derzeit nur für den genehmigten Zeitraum von 40 Jahren. Soll der Zeitraum der Zwischenlagerung verlängert werden, sind entsprechende Genehmigungen erforderlich. Dafür muss die Sicherheit durch den Betreiber nachgewiesen werden.

Erhält die Region, in der das Endlager errichtet werden soll, Kompensationen?

Die langfristige Entwicklung einer Standortregion soll durch die Errichtung eines Endlagers keinen Schaden nehmen. In der Fachkonferenz Rat der Regionen und in den Regionalkonferenzen sollen daher langfristige Strategien für die Regionalentwicklung erarbeitet werden. Ausgehend von einer im Rat der Regionen zu entwickelnden übergreifenden Strategie kann jede Regionalkonferenz ihr Konzept zur Förderung der Regionalentwicklung spezifisch vor Ort entwickeln.

Die Regionalkonferenzen erhalten auch Gelegenheit zur Stellungnahme bei der Erarbeitung der sozioökonomischen Potenzialanalysen. Diese werden vom Vorhabenträger in den Standortregionen durchgeführt und sind ein Instrument zur Feststellung des sozioökonomischen Status quo im Interesse der dortigen Bevölkerung.