Die Regionalkonferenzen sind das gesetzlich vorgeschriebene, regionale Beteiligungsformat im Standortauswahlverfahren. Ihre Aufgabe ist es, die weiteren Verfahrensschritte intensiv zu begleiten und interessierte Bürger:innen in den betroffenen Regionen, auch aus den Nachbarstaaten, langfristig zu beteiligen.
Im Standortauswahlgesetz (StandAG) nehmen die
Regionalkonferenzen eine bedeutende Rolle ein: Sie sind ein wichtiges Instrument für die umfassende und kontinuierliche Beteiligung der Öffentlichkeit in den Standortregionen. Sie vertreten die Interessen ihrer Region im Standortauswahlverfahren, informieren die regionale Öffentlichkeit und können u. a. Nachprüfaufträge zu den Vorschlägen der BGE mbH stellen. Gemäß § 10 StandAG können sich alle Bürger:innen der jeweiligen Standortregion sowie angrenzender Gebiete an den
Regionalkonferenzen beteiligen.
Einrichtung der Regionalkonferenzen
Einrichtung und Arbeitsweise
Am Ende der ersten Phase des Standortauswahlverfahrens übermittelt die BGE mbH einen Vorschlag für übertägig zu erkundende Standortregionen an das BASE. Das BASE prüft diesen Vorschlag und richtet in jeder der vorgeschlagenen Regionen eine
Regionalkonferenz ein.
Das Standortauswahlgesetz sieht vor, dass die
Regionalkonferenzen ihre Arbeit in Eigenverantwortung gestalten. Dafür erhalten sie zur Unterstützung eine eigene Geschäftsstelle, das BASE stellt während der gesamten Laufzeit organisatorische und finanzielle Ressourcen zur Verfügung. Die konkrete Zusammenarbeit der Gremien der
Regionalkonferenzen regelt jeweils eine Geschäftsordnung, die sich jede Konferenz zu Beginn gibt.
Zusammensetzung und Aufgaben
Die
Regionalkonferenzen bestehen aus einer Vollversammlung und einem Vertretungskreis. Sie werden bei ihrer Arbeit von einer Geschäftsstelle unterstützt.
An den Vollversammlungen können alle Personen teilnehmen, die in der betreffenden Region oder einer unmittelbar angrenzenden Gebietskörperschaft gemeldet und mindestens 16 Jahre alt sind. Die Teilnehmer:innen der Vollversammlung wählen den Vertretungskreis und können bei wichtigen Entscheidungen angehört werden. Näheres dazu regelt die jeweilige Geschäftsordnung.
Vertretungskreis
Vertretungskreis
Der Vertretungskreis wird für einen Zeitraum von drei Jahren gewählt. Gemäß StandAG darf die Anzahl von 30 Personen nicht überschritten werden, eine Wiederwahl der Mitglieder ist zweimal möglich. Der Vertretungskreis arbeitet auf Grundlage einer Geschäftsordnung und besteht zu je einem Drittel aus Bürger:innen der Vollversammlung, Vertreter:innen gesellschaftlicher Gruppen, Vertreter:innen der kommunalen Gebietskörperschaften sowie ggf. Vertreter:innen angrenzender Gebiete, deren Interessen gleichwertig zu berücksichtigen sind.
Rat der Regionen
Rat der Regionen
Vertreter:innen aller
Regionalkonferenzen beraten sich im
Rat der Regionen gemeinsam mit Vertreter:innen der Zwischenlagerstandorte. Der
Rat der Regionen begleitet die Prozesse der
Regionalkonferenzen aus überregionaler Sicht und leistet Hilfestellung beim Ausgleich widerstreitender Interessen. Er wird durch das BASE eingerichtet und durch eine Geschäftsstelle beim BASE unterstützt.
Die Aufgabe der
Regionalkonferenzen ist die langfristige und umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit, insbesondere in den betroffenen Regionen. Aufgrund ihrer Kontinuität im Verfahren und wegen der vielfältigen Gestaltungsräume sind die Regionalkonferenzen ein wichtiges Beteiligungsformat bei der Endlagersuche. Sie können etwa Nachprüfaufträge und Stellungnahmen zu sozioökonomischen Potenzialanalysen und Vorschlägen der BGE mbH einreichen. Zudem haben sie die Möglichkeit, Konzepte zur Regionalentwicklung zu erarbeiten oder die Öffentlichkeit vor Ort, z.B. in Form von Veranstaltungen, zu informieren und zu beteiligen. Zur fachlichen Unterstützung können sich die
Regionalkonferenzen externe wissenschaftliche Expertise einholen.
Mit dem Ausscheiden einer Region aus dem Auswahlverfahren löst sich die dazugehörige
Regionalkonferenz auf.
Was sind die Regionalkonferenzen?
Welche Rolle spielen die Regionalkonferenzen im Endlagersuchverfahren? Das erklärt das nachfolgende Kurzvideo.
Aktuell befindet sich das Standortauswahlverfahren in der ersten von drei Phasen. Der erste Schritt der Phase 1 ist bereits abgeschlossen: Das mit der Suche beauftrage Unternehmen, die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE), hat geologische Daten der Länder gesammelt und ausgewertet. Den ersten Arbeitsstand hat die BGE in Form eines Zwischenberichts (2020) veröffentlicht und in der Fachkonferenz Teilgebietemit der Öffentlichkeit diskutiert.
Die BGE hat im Zwischenbericht 90 Teilgebiete ausgewiesen, die 54 Prozent des Bundesgebiets umfassen. Im weiteren Verlauf der ersten Phase wird das Unternehmen die Teilgebiete eingrenzen und Regionen vorschlagen, die es dann weiter untersuchen wird. Damit die Arbeit der BGE nachvollziehbar bleibt, plant die BGE eine jährliche Veröffentlichung von Arbeitsständen zur Eingrenzung der Teilgebiete. Die ersten Arbeitsstände wurden am 04.11.2024 veröffentlicht. Sie sind jedoch rein vorläufiger Natur und sollen einen Einblick in die Arbeitswerkstatt der BGE geben. Im nächsten Arbeitsschritt führt die BGE u. a. repräsentative vorläufige Sicherheitsuntersuchungen durch und bewertet damit erstmalig im Verlauf des Standortauswahlverfahrens die Sicherheit eines möglichen Endlagers in den jeweiligen Teilgebieten.
Welche Beteiligungsmöglichkeiten bietet das Verfahren?
Das Standortauswahlgesetz (StandAG) sieht neben den „klassischen“ formellen Beteiligungsformaten bei Infrastrukturvorhaben – den sogenannten Stellungnahmeverfahren und Erörterungsterminen – mehrere weitere Gremien und Formate vor, über die sich die Öffentlichkeit kontinuierlich am Verfahren beteiligen kann. Hierzu zählen die Fachkonferenz Teilgebiete, die Regionalkonferenzen und die Fachkonferenz Rat der Regionen. Es gibt kein vergleichbares Infrastrukturprojekt in Deutschland, bei dem der Gesetzgeber derart umfassende Beteiligungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit festgelegt hat. Darüber hinaus führt das BASE informelle Beteiligungsformate durch, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen, zum Beispiel Bürgerworkshops, Konferenzen und Online-Konsultationen.
Der Beteiligungsprozess zwischen der Fachkonferenz Teilgebiete und den Regionalkonferenzen wurde gemeinsam von Vertreter:innen der Zivilgesellschaft und dem BASE konzipiert. Zwei Säulen des Konzepts sind Forum Endlagersuche und Planungsteam Forum Endlagersuche: zwei Beteiligungsinstrumente, die sich gegenseitig ergänzen.
Wie kann ich mich aktuell beteiligen?
In der aktuellen Phase (Phase 1, Schritt 2) des Verfahrens können sich Interessierte unter anderem im Rahmen des Forums Endlagersuche sowie des Planungsteams Forum Endlagersuche an der Standortsuche beteiligen. Das Forum Endlagersuche findet jährlich statt und bietet der interessierten Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich zu vernetzen und sich zum Stand des Verfahrens auszutauschen. Teilnehmende des Forums können in verschiedenen Arbeitsgruppen und Workshops aktuelle inhaltliche Fragestellungen diskutieren (Mehr erfahren).
Das Planungsteam Forum Endlagersuche ergänzt die Arbeit des Forums, beteiligt sich an der Organisation des Formats und begleitet die Arbeit der Vorhabenträgerin BGE. Die Mitglieder des Planungsteams setzen sich aus Vertreter:innen der Kommunen, der gesellschaftlichen Organisationen, der Bürger:innen, der Wissenschaftler:innen und der jungen Generationen zusammen und werden auf dem Forum Endlagersuche gewählt. Das Planungsteam tauscht sich in regelmäßigen öffentlichen Sitzungen mit der interessierten Öffentlichkeit zu den Inhalten des Suchverfahrens aus (Mehr erfahren).
Darüber hinaus bietet das BASE regelmäßig Informationsveranstaltungen zum Thema an. Derzeit informiert die Veranstaltungsreihe „Zukunft sicher gestalten: Endlagersuche in Deutschland – die Basics“ des BASE und der BGE zweimonatlich über die Grundlagen der Endlagersuche und die aktuellen Beteiligungsmöglichkeiten (Mehr erfahren).
Erhält die Region, in der das Endlager errichtet werden soll, Kompensationen?
Die langfristige Entwicklung einer Standortregion soll durch die Errichtung eines Endlagers keinen Schaden nehmen. In der Fachkonferenz Rat der Regionen und in den Regionalkonferenzen sollen daher langfristige Strategien für die Regionalentwicklung erarbeitet werden. Ausgehend von einer im Rat der Regionen zu entwickelnden übergreifenden Strategie kann jede Regionalkonferenz ihr Konzept zur Förderung der Regionalentwicklung spezifisch vor Ort entwickeln.
Die Regionalkonferenzen erhalten auch Gelegenheit zur Stellungnahme bei der Erarbeitung der sozioökonomischen Potenzialanalysen. Diese werden vom Vorhabenträger in den Standortregionen durchgeführt und sind ein Instrument zur Feststellung des sozioökonomischen Status quo im Interesse der dortigen Bevölkerung.
Können aus den Zwischenlagern, die heute in Betrieb sind, langfristig Endlager werden?
Zwischenlager sind, wie es bereits im Namen angelegt ist, eine Zwischen- und keine Dauerlösung. Zwischenlager – also die Transport- und Lagerbehälter sowie die gesicherten Gebäude – können langfristig nicht den gleichen Schutz bieten wie wartungsfreie stabile Gesteinsformationen tief unter der Erdoberfläche, die die Abfälle dauerhaft einschließen. In Zwischenlagern ist die Sicherheit nicht für die nächsten Jahrtausende nachgewiesen, sondern derzeit nur für den genehmigten Zeitraum von 40 Jahren. Soll der Zeitraum der Zwischenlagerung verlängert werden, sind entsprechende Genehmigungen erforderlich. Dafür muss die Sicherheit durch den Betreiber nachgewiesen werden.
Weitere Informationen zur Beteiligung im Standortauswahlverfahren