Deutschsprachiges Glossar
Hier finden Sie alle Wörter mit beigefügten Bedeutungserklärungen
Fachkonferenz Teilgebiete
Die Fachkonferenz Teilgebiete ist das erste gesetzlich vorgeschriebene Beteiligungsformat bei der Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle. Sie hat die Aufgabe, den ersten Zwischenbericht des mit der Suche beauftragten Unternehmens, der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) mbH zu erörtern. So erhält die Öffentlichkeit zu einem frühen Zeitpunkt einen ersten Einblick in den Stand der Arbeiten der BGE mbH und kann dazu Rückmeldungen geben.
Fixierung
Verfestigen, Einbinden oder Vergießen von gegebenenfalls vorbehandeltem radioaktiven Abfall.
Fixierungsmittel
Material zur Fixierung von radioaktivem Abfall wie zum Beispiel Glas, Zement/Beton, Bitumen oder Kunststoff.
Formation
Einheit genetisch zusammengehöriger Gesteine. Wurde früher nur im stratigrafischen Sinne verwendet.
Formationswässer
in Gesteinsschichten gespeicherte wässrige Lösungen aus der geologischen Vergangenheit.
Forum Endlagersuche
Das Forum Endlagersuche ist wesentlicher Bestandteil des Prototyps zur Beteiligung zwischen den gesetzlich vorgeschriebenen Formaten Fachkonferenz Teilgebiete und Regionalkonferenzen. Das Forum ist als öffentliches Format gedacht, das ein- bis zweimal jährlich Raum für Diskussion und Austausch anbietet. Es ist thematisch an den Arbeitsfortschritten der BGE mbH orientiert.
Freigabe
Verwaltungsakt, der die Entlassung radioaktiver Stoffe sowie beweglicher Gegenstände, von Gebäuden, Bodenflächen, Anlagen oder Anlagenteilen, die aktiviert oder mit radioaktiven Stoffen kontaminiert sind und die aus Tätigkeiten nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchstaben a, c oder d stammen, aus dem Regelungsbereich a) des Atomgesetzes und b) darauf beruhender Rechtsverordnungen sowie verwaltungsbehördlicher Entscheidungen zur Verwendung, Verwertung, Beseitigung, Innehabung oder zu deren Weitergabe an Dritte als nicht radioaktive Stoffe bewirkt.
Freigrenzen
Werte der Aktivität und spezifischen Aktivität radioaktiver Stoffe nach Anlage III Tabelle 1 Spalte 2 und 3, bei deren Überschreitung Tätigkeiten mit diesen radioaktiven Stoffen der Überwachung nach dieser Verordnung unterliegen.
Freimessen
Radioaktive Abfälle werden freigemessen, wenn ihre "Radioaktivität" so gering ist, dass sie anderen Abfallbereichen zugerechnet werden können und dann entsprechend behandelt bzw. deponiert werden. Die Freimessung kann unter Umständen eine vorangegangene Zwischenlagerzeit erfordern, damit Abfälle mit kurzen "Halbwertszeiten" während der Zwischenlagerung - in diesem Fall auch Abklingzeit genannt - ihre Aktivität verlieren.
Freisetzung
entweichen von radioaktiven Stoffen aus einem durch eine oder mehrere Barrieren begrenzten Bereich, zum Beispiel aus Abfallprodukt, Abfallgebinde, Einlagerungskammer oder Endlager.
Freisetzung radioaktiver Stoffe
Das Entweichen radioaktiver Stoffe aus den vorgesehenen Umschließungen in die Anlage oder Umgebung.