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Die Infoplattform zur Endlagersuche.

Deutschsprachiges Glossar

Hier finden Sie alle Wörter mit beigefügten Bedeutungserklärungen

Safety Case

Gemäß der IAEO handelt es sich beim Safety Case um die Sammlung von Argumenten und Beweisen zur Demonstration der Sicherheit einer Anlage.

Der Safety Case ist dabei mehr als die letztlich für einen Genehmigungsantrag eingereichten Nachweise, sondern vielmehr eine während der Lebensdauer eines Projektes fortgeschriebene Sammlung entsprechender Argumente und Beweise, auf deren Basis im gesamten Projektverlauf Entscheidungen getroffen, gerechtfertigt und dokumentiert werden.

Salinar

Eine Bezeichnung für Gesteinskomplexe, die überwiegend aus Salzgesteinen bestehen. Der Begriff wird sowohl für das Verbreitungsgebiet als auch für einen salzführenden Teil innerhalb der Schichtenfolge verwendet.

Salzgrus

Feinkörniges Salzgesteinsmaterial.

Salzspiegel

Ein Salzspiegel ist eine durch Ablaugung erzeugte horizontale Fläche oberhalb von Salzlagern bzw. Salzstöcken. Meist liegt auf dem Salzspiegel ein so genannter Gipshut auf, der aus den schwer löslichen Bestandteilen des abgelaugten Salzes besteht.

Salzstock (Salzdiapir, Salzdom)

Als Salzstock oder auch Salzdiapir oder Salzdom werden stockartige Salzmassen bezeichnet, die in Schwächezonen der Erdkruste aufsteigen und überlagernde Schichten durchbrechen.

Schutzziele

Schützenswerte Ziele in Rechtsvorschriften.

Schwachradioaktive Abfälle

Radioaktive Abfälle, die bei ihrer Handhabung keiner zusätzlichen Abschirmung der Behälter bedürfen.

Seismik

Verfahren der Angewandten Geophysik: Künstlich erzeugte Schallwellen erzeugen ein Echo von den verschiedenen Gesteinsschichten des Untergrundes. Die reflektierten Echo-Signale werden an der Oberfläche mit Hilfe von Geophonen registriert. Die Interpretation der Ergebnisse liefert im Optimalfall ein detailliertes Bild des Untergrundes unterhalb der vermessenen Fläche.

Selektion

Auswahl

Sicherheitsanalyse

Im Rahmen einer Sicherheitsanalyse werden mit Hilfe von Berechnungen und Untersuchungen mögliche radiologische Auswirkungen eines Endlagers im bestimmungsgemäßen Betrieb, in der Nachbetriebsphase und bei Störfällen abgeschätzt und überprüft.

Sicherheitsüberprüfung

Im Rahmen einer Sicherheitsüberprüfung werden mit Hilfe von Berechnungen und Untersuchungen mögliche radiologische Auswirkungen eines Endlagers im bestimmungsgemäßen Betrieb, in der Nachbetriebsphase und bei Störfällen abgeschätzt und überprüft.

Sicherheitsuntersuchung, vorläufige

Gegenstand der vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen ist die Bewertung, inwieweit der sichere Einschluss der radioaktiven Abfälle unter Ausnutzung der geologischen Standortgegebenheiten erwartet werden kann. Dabei sind die Sicherheitsanforderungen (EndlSiAnfV) zugrunde zu legen und die Anforderungen an die Durchführung der Sicherheitsuntersuchungen (EndlSiUntV) einzuhalten. In den vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen wird das Endlagersystem in seiner Gesamtheit betrachtet und entsprechend dem Stand von Wissenschaft und Technik hinsichtlich seiner Sicherheit bewertet

Sievert

SI-Einheit der Äquivalentdosis und der effektiven Dosis, wird mit Sievert (Sv) bezeichnet, 1 Sievert = 1 000 Millisievert (mSv) = 1 000 000 Mikrosievert (µSv).

Spallation

Eine Spallationsquelle ist eine Neutronenquelle, die darauf basiert, dass hochenergetische Protonen (i. d. R. aus einem Protonen-Beschleuniger) auf die Atome eines Schwermetallwerkstücks treffen und diese in kleinere Bruchstücke zerschmettern. Bei diesem als Spallation bezeichneten Vorgang werden hochenergetische (schnelle) Neutronen frei.

Spaltbare Stoffe

Spaltbare Stoffe sind Stoffe, die eines oder mehrere der folgenden spaltbaren Nuklide enthalten: Uran-233, Uran-235, Plutonium-239 und Plutonium-241. Im Sinne des Gefahrgutrechts gilt ein Stoff in einem Versandstück als nicht spaltbar, z.B. wenn er weniger als 0,25 g spaltbare Nuklide enthält oder es sich um natürliches oder abgereichertes Uran handelt.

Spaltprodukte

Nuklide, die durch Spaltung oder den nachfolgenden radioaktiven Zerfall der durch Spaltung direkt entstandenen Nuklide entstehen.

Standortauswahlgesetz

Das Gesetz zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle (Standortauswahlgesetz) regelt das Verfahren, mit dem ein Standort für eine Anlage zur Endlagerung der im Inland verursachten hochradioaktiven Abfälle (Endlager) ermittelt werden soll. Dieser Standort soll im deutschlandweiten Vergleich die bestmögliche Sicherheit aufweisen.

Standortregionen

Am Ende der Phase 1 des Standortauswahlverfahrens macht die BGE mbH einen Vorschlag für Regionen, die in Phase 2 übertägig erkundet werden sollen. Diese Regionen heißen Standortregionen. Der Vorschlag der BGE mbH wird nach Prüfung durch das BASE dem Gesetzgeber vorgelegt, der über die Festlegung der Standortregionen mit einem Bundesgesetz entscheidet.

Standort-Zwischenlager

Einrichtungen, in denen verbrauchte Brennelemente am Standort eines Kernkraftwerks bis zur endlagergerechten Konditionierung in geeigneten Transport- und Lagerbehältern aufbewahrt werden. Die Lagerdauer ist für maximal 40 Jahre ab Beladung des ersten Behälters vorgesehen.

Steinsalz

Das auch als „Speisesalz“ bekannte Steinsalz ist ein Sedimentgestein, das im Untergrund der Bundesrepublik Deutschland sehr häufig vorkommt. Hauptbestandteil der teils mehrere 100 m mächtigen Steinsalzablagerungen (Steinsalzformationen) ist das Mineral Halit (chemisch Natriumchlorid). Es bildete sich bei der Eindunstung von Meerwasser in periodisch abgegrenzten Meeresbecken, die es vor vielen Millionen Jahren im Bereich des heutigen Deutschland gab (z. B. im Zechsteinmeer vor ca. 250 Millionen Jahren). Um als Wirtsgestein für die Lagerung hochradioaktiver Abfälle infrage zu kommen, muss das Steinsalz am jeweiligen Standort verschiedene Anforderungen erfüllen, die in der Endlagersicherheitsanforderungsverordnung und dem Standortauswahlgesetz angegeben sind.

Steuerstäbe

Mechanisch ein- und ausfahrbare Stäbe, die (teilweise) aus einem neutronenabsorbierenden Material bestehen und der Regelung und Abschaltung eines Kernreaktors dienen.

Stilllegung

Alle Maßnahmen nach endgültiger Betriebseinstellung einer kerntechnischen Anlage, die den einstweiligen sicheren Einschluss oder den Abbau der Anlage zum Ziel haben, bis hin zur vollständigen Beseitigung.

Störung (Verwerfung/Sprung)

Trennfläche im Gebirge, an der die aneinandergrenzenden Gesteinschichten durch erdinnere Vorgänge gegeneinander verschoben (zum Beispiel vertikal versetzt) werden.

Strahlenexposition

Als Strahlenexposition bezeichnet man die Einwirkung von Strahlung auf den menschlichen Körper oder Körperteile. Man unterscheidet unter anderem zwischen einer Ganzkörperexposition, also der Einwirkung ionisierender oder nichtionisierender Strahlung auf den ganzen Körper, und der Teilkörperexposition, also der Einwirkung ionisierender oder nichtionisierender Strahlung auf einzelne Organe, Gewebe oder Körperteile. Bei der äußeren Strahlenexposition durch ionisierende Strahlung wirkt die Strahlung von außen auf den Körper ein. Als innere Strahlenexposition bezeichnet man die Einwirkung der Strahlung von Radionukliden, die in den Körper mit der Atemluft (Inhalation) oder mit der Nahrung (Ingestion) aufgenommen werden.

Strahlenquelle

Von einer Strahlenquelle geht ionisierende und/oder nichtionisierende Strahlung aus. Man unterscheidet zwischen natürlichen und künstlichen Strahlenquellen. Natürliche Strahlenquellen sind in verschiedenen Bereichen unserer natürlichen Umwelt anzutreffen: zum Beispiel im Körper von Lebewesen, in der Erde, in der Umgebungsluft oder im Kosmos. Eine natürliche Strahlenquelle ist auch die Sonne, die unter anderem sichtbares Licht und ultraviolettes Licht aussendet. Künstliche Strahlenquellen gibt es nicht ohne das Zutun des Menschen. Zu den künstlichen Strahlenquellen gehören zum Beispiel verschiedene Lampen, Geräte in der Medizin, wie zum Beispiel Röntgengeräte, umschlossene und offene radioaktive Präparate, radioaktive Abfälle aus Atomreaktoren.

Strahlenschutz

Maßnahmen zum Schutz des Menschen und der Umwelt vor schädlichen Wirkungen ionisierender und nicht-ionisierender Strahlen.

Strahlenschutzverordnung

Die "Verordnung über den Schutz vor Schäden durch ionisierende Strahlen" (Strahlenschutzverordnung - StrlSchV) ist ein Teil des deutschen Atomrechts. Sie stammt aus dem Jahr 1976 und wurde seit dem mehrfach dem aktuellen Stand der Wissenschaft angepasst.

Der Zweck der Verordnung wird in § 1 beschrieben:

"Zweck dieser Verordnung ist es, zum Schutz des Menschen und der Umwelt vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung Grundsätze und Anforderungen für Vorsorge- und Schutzmaßnahmen zu regeln, die bei der Nutzung und Einwirkung radioaktiver Stoffe und ionisierender Strahlung zivilisatorischen und natürlichen Ursprungs Anwendung finden."

Strahlung

Strahlung ist eine Energieform, die sich als elektromagnetische Welle - oder als Teilchenstrahlung - durch Raum und Materie ausbreitet.

Surface Contaminated Object

Ein Oberflächenkontaminierter Gegenstand (SCO) ist in den Gefahrgutbeförderungsvorschriften definiert als ein fester Gegenstand, der selbst nicht radioaktiv ist, auf dessen Oberfläche jedoch radioaktive Stoffe verteilt sind. SCO ist die Abkürzung des englischen Ausdrucks „Surface Contaminated Object“.

Sie werden in drei Gruppen unterteilt. Dabei hängt die Zuordnung in die Gruppen SCO-I bzw. SCO-II von der Einhaltung von Grenzwerten der Kontamination (der auf den Oberflächen verteilten radioaktiven Stoffen) ab. In die Gruppe SCO-III fallen große feste kontaminierte Gegenstände wie die sogenannten Großkomponenten, z.B. Dampferzeuger aus dem Rückbau von Kernkraftwerken.