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Die Infoplattform zur Endlagersuche.

Deutschsprachiges Glossar

Hier finden Sie alle Wörter mit beigefügten Bedeutungserklärungen

Abfall, radioaktiver

radioaktive Stoffe im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 des Atomgesetzes, die nach § 9a Abs. 1 Nr. 2 des Atomgesetzes geordnet beseitigt werden müssen.

Abfallgebinde

endzulagernde Einheit aus Abfallprodukt und Abfallbehälter.

Abklingbecken

Mit Wasser gefülltes Becken, in dem Brennelemente nach dem Reaktoreinsatz so lange lagern, bis Aktivität und Wärmeentwicklung auf einen gewünschten Wert gesunken sind.

Abklinglagerung

Bei der Abklinglagerung wird ausgenutzt, dass durch den radioaktiven Zerfall von Radionukliden die Aktivität von radioaktiven Stoffen im Laufe der Zeit abnimmt. Ein mögliches Ziel dabei ist, dass die in der Strahlenschutzverordnung hinterlegten Freigabewerte unterschritten werden. Für große Komponenten kann ein Ziel der Abklinglagerung sein, dass die Strahlenexposition des Personals bei der nachfolgenden Zerlegung reduziert wird.

Abschalungen

Schalenförmig von der Hohlraumkontur eines Grubenhohlraums abgelöstes Gestein, wird beim Berauben entfernt.

Abschirmung

Vorrichtung, die eine Quelle ionisierender Strahlung umgibt, um das Umfeld vor dieser Strahlung zu schützen.

Absorption

Schwächung der Intensität einer Teilchen- oder Wellenstrahlung beim Durchgang durch Materie. Die Energie der Strahlung wird dabei in eine andere Energieform (zum Beispiel Wärme) umgewandelt. Die von biologischen Geweben absorbierte Energie ist Grundlage für die Berechnung der vom Organismus aufgenommenen Dosis.

Abwasser

Wasser aus der Anlage, das zur Ableitung bestimmt ist oder abgeleitet worden ist.

ad hoc

ohne Vorbereitung oder spontan aus einer Situation heraus

Aerosol

Feste oder flüssige Bestandteile der Luft (Durchmesser: 103 bis 108 cm). Der überwiegende Teil der natürlichen und künstlichen Radionuklide der Luft ist an Aerosole gebunden.

AkEnd

Der AkEnd war ein vom BMUV eingesetzter unabhängiger Arbeitskreis, der im Februar 1999 seine Arbeit aufnahm und im Dezember 2002 beendete. Er hatte die Aufgabe, wissenschaftlich fundierte Kriterien für die Suche nach einem Endlagerstandort in Deutschland für radioaktiven Abfall aufzustellen.

Aktiniden

Gruppe von 15 Elementen zwischen Actinium (Ordnungszahl 89) und Lawrencium (Ordnungszahl 103). Für die Kernenergie sind insbesondere die Aktinide Uran, Neptunium, Plutonium, Americium und Curium relevant.

Aktivierung

Vorgang, durch den ein Material durch Beschuss mit Neutronen, Protonen oder anderen Teilchen radioaktiv gemacht wird.

Aktivität

Aktivität ist die Anzahl der pro Zeiteinheit in einem radioaktiven Stoff auftretenden Kernumwandlungen. Die Maßeinheit der Aktivität ist das Becquerel (Kurzzeichen: Bq), mit der die Anzahl der radioaktiven Kernumwandlungen pro Sekunde angegeben wird. Da die Radionuklide in Stoffmengen unterschiedlicher Konfiguration enthalten sein können, wird die Aktivitätsangabe auch häufig auf diese bezogen, z.B. Becquerel pro Gramm (Bq/g) in Feststoffen, Becquerel pro Liter (Bq/l) in Flüssigkeiten oder Becquerel pro Kubikmeter (Bq/m3) in Luft. Die alleinige Angabe der Aktivität ohne Kenntnis des Radionuklids lässt keine Aussage über die Strahlenexposition zu.

Aktivität, spezifische

Verhältnis der Aktivität eines Radionuklids zur Masse des Materials, in dem das Radionuklid verteilt ist. Bei festen radioaktiven Stoffen ist die Bezugsmasse für die Bestimmung der spezifischen Aktivität die Masse des Körpers oder Gegenstandes, mit dem die Radioaktivität bei vorgesehener Anwendung untrennbar verbunden ist. Bei gasförmigen radioaktiven Stoffen ist die Bezugsmasse die Masse des Gases oder Gasgemisches.

Aktivitätskonzentration

Verhältnis der Aktivität eines Radionuklids zum Volumen des Materials, in dem das Radionuklid verteilt ist. Die Aktivitätskonzentration in der Luft wird in der Einheit Becquerel pro Kubikmeter (Bq/m3) angegeben. Die Aktivitätskonzentration der Luft gibt an, welche Aktivität eines bestimmten Radionuklids in einem Kubikmeter Luft enthalten ist.

ALARA

Abkürzung für "as low as reasonably achievable" (so niedrig wie vernünftigerweise erreichbar). Prinzip des Strahlenschutzes bei ionisierender Strahlung, nach dem immer alle vernünftigen und sinnvollen Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die Strahlenexposition des Menschen auch unterhalb der Grenzwerte so gering wie möglich zu halten.

Alphastrahler

durch radioaktiven Zerfall entstehende Teilchen, die aus zwei Neutronen und zwei Protonen bestehen.

Alphastrahlung (Alphateilchen)

Teilchenstrahlung in Form von Alphateilchen. Beim Kernzerfall bestimmter Radionuklide ausgesandtes, positiv geladenes Teilchen. Es besteht aus zwei Neutronen und zwei Protonen und ist mit dem Kern des Heliumatoms identisch. Alphateilchen werden durch wenige Zentimeter Luft bereits absorbiert und können weder ein Blatt Papier noch die Haut des Menschen durchdringen. Alphateilchen können auf den Organismus nur dann einwirken, wenn die Alphastrahlung aussendende Substanz eingeatmet oder mit der Nahrung aufgenommen wird oder in offene Wunden gelangt. Im Allgemeinen ist der Alphazerfall von der Abgabe von Gammastrahlung begleitet (siehe "Betastrahlung", "Gammastrahlung").

Anlage, kerntechnische

zivile Anlage mit ihrem Gelände, ihren Gebäuden und ihrer Ausrüstung, in der radioaktives Material in solchem Umfang hergestellt, verarbeitet, verwendet, gehandhabt, gelagert oder endgelagert wird, dass Sicherheitsüberlegungen notwendig sind.

Anlagen zur Kernbrennstoffver- und -entsorgung

In Betrieb befindliche und stillgelegte Anlagen zur Urananreicherung, Brennelementfertigung, Wiederaufarbeitung und Konditionierung verbrauchter Brennelemente. Hierzu gehören auch Einrichtungen zur Aufbewahrung von Behältern mit verbrauchten Brennelementen (Interims- und Zwischenlager) und von Behältern mit verfestigten hochradioaktiven Spaltproduktlösungen (Zwischenlager) mit dem Ziel einer späteren Endlagerung.

Anlagen zur Spaltung von Kernbrennstoffen

Zu den Anlagen zur Spaltung von Kernbrennstoffen gehören Kernkraftwerke und Forschungsreaktoren. Der Meldepflicht gemäß Atomrechtlicher Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV) unterliegen Anlagen, deren Höchstleistung 50 kW thermischer Dauerleistung überschreitet (siehe auch "meldepflichtige Ereignisse").

Äquivalentdosis

Produkt aus Energiedosis an einem Punkt im ICRU-Weichteilgewebe und dem Qualitätsfaktor Q, der die relative biologische Wirksamkeit der unterschiedlichen Strahlenarten berücksichtigt. Die Äquivalentdosis ist die Messgröße für die biologische Wirkung ionisierender Strahlung auf den Menschen. Ihre Einheit ist J/kg mit dem speziellen Namen Sievert (Sv). 1 µSv = Mikrosievert ist der millionste Teil des Sievert. 1 mSv = Millisievert ist der tausendste Teil des Sievert.

Atom

Ein Atom ist das kleinste Teilchen eines Elements und chemisch nicht teilbar. Ein Atom besteht aus einem sehr dichten Kern und einer Atomhülle. Die Hauptmasse des Atoms ist in Form von Protonen (elektrisch positiv geladene Teilchen) und Neutronen (elektrisch neutrale Elementarteilchen) im Kern konzentriert. Die Atomhülle besteht aus negativ geladenen Elektronen, die den Kern umkreisen. Atome sind elektrisch neutral, da die Protonenzahl im Kern und die Elektronenzahl in der Hülle gleich ist.

Atomgesetz

Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren von 1959, grundlegend geändert 2002 zur rechtlichen Regelung des Atomausstiegs. Nach der Kalkar-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 1978 obliegt dem Gesetzgeber die normative Grundsatzentscheidung für oder gegen die Nutzung der Kernenergie.

Atomkraftwerk

auch: Kernkraftwerk (KKW). Wärmekraftwerk, überwiegend zur Stromversorgung, bei dem die bei der Kernspaltung in einem Reaktor freigesetzte Kernbindungsenergie in Wärme und über einen Wasser-Dampf-Kreislauf mittels Turbine und Generator in elektrische Energie umgewandelt wird.

Atomrechtliches Meldeverfahren

Die Betreiber kerntechnischer Einrichtungen sind dazu verpflichtet, Störfälle und sonstige Ereignisse den Aufsichtsbehörden nach bundesweit einheitlichen Meldekriterien mitzuteilen. Das atomrechtliche Meldeverfahren dient dazu, den Sicherheitsstatus kerntechnischer Anlagen zu überwachen und zu optimieren. Die Meldungen werden entsprechend der Fristen, bis zu denen das Ereignis zu melden ist, in verschiedene Meldekategorien unterteilt.

Atomtransporte

Beförderung von Kernbrennstoffen oder sonstigen radioaktiven Stoffen auf öffentlichen oder der Öffentlichkeit zugänglichen Verkehrswegen.

Auslegung

Umsetzung von sicherheitstechnischen Anforderungen, bei deren Einhaltung die nach dem Stand von Wissenschaft und Technik erforderliche Vorsorge gegen Schäden durch die Errichtung und den Betrieb einer kerntechnischen Anlage getroffen ist (§ 7 Abs. 2 Nr. 3 AtG), um die im AtG und in der StrlSchV festgelegten und in 50 Sicherheitskriterien und Leitlinien konkretisierten Schutzziele zu erreichen.

Ausrüstung, maschinelle

Maschinen und Fahrzeuge im konventionellen Bereich des Endlagerbergwerks.

Ausschlusskriterien

Die Ausschlusskriterien beziehen sich vor allem auf geologische und bergbautechnische Prozesse in einem Gebiet. Trifft bereits ein Ausschlusskriterium nach § 22 StandAG zu, so ist ein Gebiet nicht für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle geeignet. Zu den Ausschlusskriterien zählen großräumige Vertikalbewegungen, aktive Störungszonen, negative Einflüsse aus bergbaulicher Tätigkeit, seismische Aktivität, vulkanische Aktivität und Grundwasseralter.