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Deutschsprachiges Glossar

Hier finden Sie alle Wörter mit beigefügten Bedeutungserklärungen

Radioaktive Kontamination

Verunreinigung von Arbeitsflächen, Geräten, Räumen, Wasser, Luft usw. durch radioaktive Stoffe.

Radioaktiver Abfall

Radioaktive Stoffe im Sinne des § 2 Abs. 1 AtG, die nach § 9a AtG geordnet beseitigt werden müssen.

Radioaktive Stoffe

In der Begriffsbestimmung des Atomgesetzes (AtG) werden als "radioaktive Stoffe" die Stoffe bezeichnet, bei denen der Gehalt an Radionukliden nicht außer Acht gelassen werden kann. Außer Acht gelassen werden im Sinne des AtG können Werte, welche unterhalb gesetzlicher Freimengen auftreten. Es wird zwischen Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen unterschieden. Der Maßstab für die Klassifizierung "radioaktiv" ist die Überschreitung der Freigrenzen laut Strahlenschutzverordnung. Alle Stoffe mit Radionukliden müssen als "radioaktiv" eingestuft werden, wenn ihre Aktivität (d.h. die Anzahl der pro Zeiteinheit auftretenden Kernumwandlungen eines Radionuklids oder Radionuklidgemisches) die genannten Freigrenzen überschreiten.

Radioaktive Strahlung

Strahlung ist eine Energieform, die sich als elektromagnetische Welle – oder als Teilchenstrahlung – durch Raum und Materie bewegt.

Radioaktivität

Eigenschaft bestimmter Atomkerne (Radionuklide), sich ohne äußere Einwirkung in andere Atomkerne umzuwandeln und dabei ionisierende Strahlung auszusenden. Messgröße ist die Aktivität, d.h. die Anzahl der pro Zeiteinheit auftretenden Kernumwandlungen eines Radionuklids oder Radionuklidgemisches. Die Einheit ist das Becquerel (Bq), das einer Kernumwandlung pro Sekunde entspricht. Es gibt sowohl in der Natur vorkommende natürliche Radionuklide als auch durch kernphysikalische Prozesse erzeugte künstliche Radionuklide. Kennzeichnend für jedes Radionuklid ist seine Halbwertszeit.

Radioisotope

Radionuklide mit derselben Kernladungszahl (d.h. gleiches chemisches Element und gleiche Protonenanzahl im Kern) nennt man auch Isotope. Beispiel: Die beiden Uranisotope U-235 und U-236 beinhalten jeweils 92 Protonen. Die Anzahl der Neutronen beträgt jedoch 143 bzw. 144.

Radionuklid

Ein Radionuklid ist ein instabiles Nuklid, das spontan ohne äußere Einwirkung unter Aussendung energiereicher (ionisierender) Strahlung in ein anderes Nuklid zerfällt. Zurzeit sind über 3.300 verschiedene Nuklide bekannt, die sich auf die 118 zurzeit bekannten Elemente verteilen. Von diesen Nukliden sind über 3.000 Nuklide instabil und radioaktiv.

Radionuklidinventar

Radionuklide und entsprechende Aktivitäten, die z.B. in einem Abfallgebinde (endzulagernde Einheit aus Abfallprodukt und Abfallbehälter) oder in einer Einlagerungskammer enthalten sind.

Radiotoxizität

Maß für die durch Radioaktivität verursachte gesundheitsschädliche Wirkung von Radionukliden.

Rat der Regionen

Die Fachkonferenz Rat der Regionen ist ein überregionales Beteiligungsformat im Standortauswahlverfahren. Ihre Aufgabe ist es, die Regionalkonferenzen kontinuierlich zu begleiten und Hilfestellung beim Ausgleich widerstreitender Interessen der Standortregionen zu leisten. Der Rat der Regionen setzt sich aus Vertreter:innen der Regionalkonferenzen und der Gemeinden zusammen, in denen sich Zwischenlager für radioaktive Abfälle befinden. Er wird nach der Bildung von Regionalkonferenzen vom BASE eingerichtet. Weitere Informationen >>>

Reaktivität

Maß der Abweichung vom kritischen Zustand eines Kernreaktors. Als kritischer Zustand wird der normale Betriebszustand mit einer selbsterhaltenden Kettenreaktion konstanter Rate bezeichnet.

Reaktor-Sicherheitskommission

Die Reaktor-Sicherheitskommission (RSK) berät seit 1958 das für die Sicherheit kerntechnischer Anlagen und den Strahlenschutz zuständige Bundesumweltministerium (BMUV). Beratungsgegenstand sind Angelegenheiten der Sicherheit und damit in Zusammenhang stehende Angelegenheiten der Sicherung von kerntechnischen Anlagen und der Entsorgung radioaktiver Abfälle. Seit der Bildung der Entsorgungskommission (ESK) im Jahr 2008 ist die Entsorgung radioaktiver Abfälle Beratungsgegenstand der ESK.

Die RSK gibt als Ergebnis ihrer Beratungen Stellungnahmen und Empfehlungen an das BMUV ab. Die zu beratenden Themen werden grundsätzlich vom BMUV festgelegt, jedoch steht es der RSK frei, auch zu selbst gewählten Themen Stellung zu nehmen. Die Arbeitsweise der RSK wird durch eine Satzung vom 22. Dezember 1998 geregelt und durch eine beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) eingerichtete Geschäftsstelle unterstützt.

Näheres zur Arbeit der RSK und ihre Stellungnahmen und Empfehlungen sind auf den Internet-Seiten der RSK aufgeführt.

Regionalkonferenzen

Die Regionalkonferenzen sind das zweite gesetzlich vorgeschriebene Beteiligungsformat im Standortauswahlverfahren. Am Ende der ersten Phase des Verfahrens grenzt die BGE mbH die bisher ermittelten Flächen (Teilgebiete), die für einen Endlagerstandort in Deutschland potentiell in Frage kommen, auf sogenannte Standortregionen zur übertägigen Erkundung ein. In jeder der vorgeschlagenen Standortregion richtet das BASE eine Regionalkonferenz ein. Sie besteht jeweils aus Bürger:innen, Vertreter:innen der kommunalen Gebietskörperschaften und Vertreter:innen gesellschaftlicher Gruppen. Die Regionalkonferenzen begleiten das Standortauswahlverfahren, erhalten Gelegenheiten zur Stellungnahme und informieren die Öffentlichkeit. Mit dem Ausscheiden einer Region aus dem Auswahlverfahren löst sich die dazugehörige Regionalkonferenz auf. Weitere Informationen >>>

Repräsentative Person

Hypothetische Personen verschiedener Altersgruppen, die aufgrund ihrer Lebensgewohnheiten (Aufenthaltsorte, Aufenthaltszeiten, Verzehrsraten, Atemraten) einer gegenüber dem Durchschnitt höheren, aber nicht unrealistischen Strahlenexposition ausgesetzt sind. Die Altersgruppen decken die gesamte Lebenszeit ab der Geburt ab.

Risiko

Qualitative und/oder quantitative Charakterisierung eines Schadens hinsichtlich der Möglichkeit seines Eintreffens (Eintrittswahrscheinlichkeit) und der Tragweite der Schadenswirkung (Schadensausmaß).

Rückholbarkeit

Alle Behälter mit hochradioaktiven Abfälle einzulagern und den Einlagerungsbereich nach und nach zu verfüllen, wird mehrere Jahrzehnte dauern. Während dieser Betriebsphase des Endlagers muss nach Standortauswahlgesetz die Möglichkeit bestehen, die Abfallbehälter wieder aus dem Endlager zurückzuholen. Dazu sind Vorkehrungen zu treffen, die eine Rückholung der Abfallbehälter ermöglichen, ohne jedoch die Sicherheit zu beeinträchtigen.