Prüft das BASE als Aufsichtsbehörde den Zwischenbericht Teilgebiete? Welchen rechtlichen Status hat der Zwischenbericht?
Der Zwischenbericht zeigt einen ersten Stand der Arbeiten der BGE mbH auf, der von der Aufsicht inhaltlich noch nicht überprüft wird. Er stellt – mit Ausnahme des Ausschlusses des früheren Erkundungsbergwerkes Gorleben (vgl. hierzu §36 StandAG) – keine abschließende Festlegung dar, welche Gebiete weiter untersucht werden sollen. Dies passiert erst mit der Entscheidung des Deutschen Bundestages am Ende der ersten Phase des Suchverfahrens.