Wurde auf der Fachkonferenz konkret auch das Teilgebiet erörtert, von dem meine Gebietskörperschaft betroffen ist?
Das Gesetz sieht in dieser Phase eine überregionale Befassung mit dem Zwischenbericht vor. Aufgabe der Fachkonferenz Teilgebiete war es, die Anwendung der Ausschlusskriterien, der Mindestanforderung und der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien zu erörtern. Die Diskussion speziell zu einzelnen Regionen sieht das Standortauswahlverfahren zu einem späteren Zeitpunkt vor. Dafür wird das BASE in den einzelnen Regionen sogenannte Regionalkonferenzen organisieren.