Auf dieser Seite finden kommunale Vertreter:innen einen Überblick über den Stand der Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle sowie über die Beteiligungsmöglichkeiten und das Informationsangebot des BASE.
Stand des Suchverfahrens
Die Endlagersuche durchläuft insgesamt drei Phasen. Der erste Schritt der Phase 1 ist abgeschlossen: Das mit der Suche beauftragte Unternehmen, die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE), hat geologische Daten der Bundesrepublik gesammelt, ausgewertet und 2020 den Arbeitsstand in einem Zwischenbericht veröffentlicht. Der Bericht weist 90 Teilgebiete aus, die ca. 54 Prozent des Bundesgebiets umfassen.
Am 4. November 2024 hat die BGE erste vorläufige Arbeitsstände für die Suche nach einem Endlagerstandort veröffentlicht. In den Arbeitsständen werden sogenannte C- und D-Gebiete definiert. Im Vergleich zu A- und B-Gebieten, die als geeignetere Endlagerstandorte gelten, sind Gebiete der C- und D-Kategorie potenziell weniger erfolgsversprechend.
Liegt Ihre Region in einem Teilgebiet?
Mit dem Endlagersuche-Navigator der BGE können Sie prüfen, ob ihre Region in einem Teilgebiet liegt. Zudem erhalten Sie Informationen über den aktuellen Bearbeitungsstand ihrer Region.
Aktuell arbeitet die BGE an der Eingrenzung der 90 Teilgebiete auf sogenannte Standortregionen. Diese will sie bis Ende 2027 dem BASE in einem Vorschlag zur Prüfung vorlegen. Damit die Arbeit der BGE bis zum Vorschlag für die Standortregionen nachvollziehbar und transparent bleibt, plant sie eine jährliche Veröffentlichung von Arbeitsständen. Die ersten Arbeitsstände wurden am 04.11.2024 veröffentlicht. Sie sind vorläufiger Natur, geben jedoch einen Einblick in die Arbeitswerkstatt der BGE.
Das BASE wird in allen vorgeschlagenen StandortregionenRegionalkonferenzen einrichten, um eine umfassende Beteiligung u. a. der kommunalen Gebietskörperschaften zu ermöglichen. Weitere Informationen zum Stand des Suchverfahrens finden Sie hier.
Neue Zeitbedarfe im Verfahren
Mit dem BGE-Bericht vom Oktober 2022 liegen erstmals Zeitschätzungen für die gesamte Standortsuche vor. Sie liegen deutlich über der im Gesetz angestrebten Zielmarke 2031. Die BGE kommt zu dem Ergebnis, dass sich die Entscheidung für einen Endlagerstandort nach optimistischen Annahmen bis in das Jahr 2046 verschieben wird.
Das BASE betont in seiner Stellungnahme zu den Zeitschätzungen der BGE die Notwendigkeit, das Verfahren grundlegend zu evaluieren. Insbesondere müssen die Auswirkungen der verlängerten Standortsuche auf andere Bereiche der nuklearen Entsorgung berücksichtigt werden, wie zum Beispiel der Zwischenlagerung oder der Lagerung von schwach- und mittelradioaktiven Abfällen. Weitere Informationen zu den Zeitbedarfen finden Sie hier.
Infoangebote zum Stand des Verfahrens
Infobrief für Kommunen
Mit dem Infobrief informiert das BASE kommunale Vertreter:innen regelmäßig über den Stand des Verfahrens und die anstehenden Schritte bei der Standortsuche für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle.
Das BASE steht seit Beginn des Verfahrens in einem kontinuierlichen Austausch mit kommunalen Akteuren und bereitet für sie Informationen zum Stand des Verfahrens und den Beteiligungsmöglichkeiten auf.
Die ausführliche Informationsbroschüre "Die Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle: Was Kommunen dazu wissen sollten" (Stand Juli 2024) können Sie hier einsehen und herunterladen.
Konzeptskizze für den Dialog mit den Kommunen in Phase I Schritt 2
Dieses Konzept dient als Grundlage für den kontinuierlichen Dialog mit kommunalen Vertreter:innen zur Endlagersuche. Es wird in regelmäßigen Abständen geprüft und weiterentwickelt.
Kommunale Vertreter:innen sind in allen gesetzlichen und ergänzenden Beteiligungsformaten der Endlagersuche vertreten. Ihnen kommt sowohl im Forum Endlagersuche als auch bei den bevorstehenden Regionalkonferenzen, Stellungnahmeverfahren und Erörterungsterminen eine wichtige Rolle zu.
Das Forum Endlagersuche ist ein ergänzendes Beteiligungsformat in der Arbeitsphase bis zu den Regionalkonferenzen. Als offener Diskussions- und Vernetzungsort gibt es Einblicke in den aktuellen Stand der Endlagersuche und zu den Schritten zur Einengung der Teilgebiete auf Standortregionen. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, wie die Arbeitsschritte der BGE für die Öffentlichkeit nachvollziehbar gemacht werden können. Mit speziellen Programmpunkten richtet sich das Forum insbesondere auch an Vertreter:innen kommunaler Gebietskörperschaften. Das Planungsteam Forum Endlagersuche (PFE) bereitet das Forum vor.
Was sind die Regionalkonferenzen und der Rat der Regionen?
Regionalkonferenzen gehören zu den gesetzlich verankerten Formaten der Beteiligung. Sobald die BGE ihren Vorschlag für Standortregionen vorlegt, wird das BASE in jeder vorgeschlagenen Region eine Regionalkonferenz einrichten. Regionalkonferenzen sind ein wichtiges Instrument für die langfristige Beteiligung und Information der Öffentlichkeit in den betroffenen Regionen. Sie vertreten ihre jeweilige Region so lange, wie diese im Verfahren verbleibt. Regionalkonferenzen können u. a. Nachprüfanträge zu den Vorschlägen der BGE stellen. Sie verfügen über ein eigenes Budget, um beispielsweise wissenschaftliche Expertisen einzuholen. Vertreter:innen der kommunalen Gebietskörperschaften stellen ein Drittel des Vertretungskreises, der die Geschäfte der Regionalkonferenz führt. Überregional bündelt der Rat der Regionen die Interessen der Standortregionen. Hier sind, neben den Vertreter:innen der Standortregionen, auch die Vertreter:innen der Kommunen beteiligt, in denen sich Zwischenlagerstandorte für hochradioaktive Abfälle befinden
Was sind Stellungnahmeverfahren und Erörterungstermine?
Kommunen stehen mehrere Instrumente zur Verfügung, mit denen sie Einfluss auf das Suchverfahren nehmen können. Dazu gehören Stellungnahmen und Erörterungstermine. Alle betroffenen Personen, also auch Vertreter:innen der kommunalen Gebietskörperschaften, können Stellungnahmen zu den Vorschlägen der BGE abgeben – nämlich zum Vorschlag für die übertägig zu erkundenden Standortregionen (Phase 1), zum Vorschlag für die untertägig zu erkundenden Standorte (Phase 2) und zum Standortvorschlag (Phase 3). Die Stellungnahmen und Einwände werden auf Erörterungsterminen verhandelt. Am Ende der zweiten und dritten Suchphase können Betroffene das Auswahlverfahren vom Bundesverwaltungsgericht überprüfen lassen.
Informationen vor Ort
Das BASE begleitet regelmäßig Info- und Dialogveranstaltungen von Städten, Landkreisen und Kommunen. Darüber hinaus besuchen Mitarbeitende des BASE mit dem Info-Mobil oder den Leihausstellungen bundesweit Städte und Gemeinden, um über die verschiedenen Aspekte der Endlagersuche zu diskutieren. Kommende Termine finden Sie in unserem Veranstaltungsbereich.
Um Ihre Arbeit zu unterstützen, erstellt das BASE zudem kontinuierlich digitale Informationsangebote, die über das Verfahren und die Beteiligungsmöglichkeiten aufklären. Die Erklärvideos, virtuelle Ausstellungen oder die eigens produzierte App „Endlagersuche 360°“ können Sie auch nutzen, um Bürger:innen in Ihren Kommunen mit dem Suchverfahren vertraut zu machen.
Warum sind auch dicht besiedelte Flächen, Naturschutzgebiete und touristische Regionen als Teilgebiete ausgewiesen? Kommen solche Regionen für ein Endlager in Betracht?
In der ersten Phase der Suche orientiert sich die BGE mbH allein an geologischen Kriterien im tiefen Untergrund. Raumplanerische Aspekte wie Abstand zur Wohnbebauung oder die Nähe zu Naturschutzgebieten spielen erst in den weiteren Arbeitsschritten eine Rolle, nicht bei der Ermittlung der Teilgebiete. Die sogenannten „planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien“ sind keine Ausschlusskriterien und den geowissenschaftlichen Kriterien in ihrer Wertung nachgeordnet. Sie können aber zur Einengung von großen, potenziell geeigneten Gebieten dienen und werden berücksichtigt, wenn Gebiete gleichwertige geologische Bedingungen aufweisen.
Wie unterstützt das BASE kommunale Vertreter:innen, die in ihrer Kommune über das Suchverfahren informieren möchten?
Mit Dialogveranstaltungen und Informationsmaterialien stellt das BASE Angebote bereit, die auf die Bedarfe von Landkreisen, Städten und Gemeinden ausgerichtet sind. Mitarbeitende des BASE können bspw. Informations- und Dialogveranstaltungen vor Ort begleiten – bitte wenden Sie sich an kommunen@base.bund.de. Die kostenlose Leihausstellung „suche:x“ des BASE bietet Kommunen die Möglichkeit, ihren Bürger:innen z.B. im eigenen Rat- oder Kreishaus ein lokales Informationsangebot zur Endlagersuche anzubieten. Mit der virtuellen Endlagerausstellung und der App „endlagersuche 360°“ werden Kommunen angesprochen, Informationen zur Endlagersuche über die eigenen Online-Plattformen und Social Media-Kanälen bereitzustellen.
54 Prozent der Fläche Deutschlands werden im Zwischenbericht der BGE mbH als Teilgebiet ausgewiesen. Ist meine Gebietskörperschaft bei der großen Fläche ernsthaft betroffen?
Ein Teilgebiet umfasst in manchen Fällen sehr große Flächen, die sich sogar über mehrere Bundesländer erstrecken können. Aufgabe der BGE mbH wird es im weiteren Suchverfahren sein, die Fläche auf wenige Standortregionen einzuengen. In diesen Regionen, die dann nur noch einen kleinen Teil der Fläche Deutschlands ausmachen, werden vor einer Festlegung von Erkundungen jeweils eigenständige regionale Informations- und Beteiligungsmöglichkeiten geschaffen. Die BGE mbH hat zugesagt, zeitnah Angaben zu machen, bis wann sie diese Konkretisierung von Standortregionen abgeschlossen haben wird. Ihre Hinweise, Fragen oder Kritiken zu dem vorliegenden Zwischenbericht konnten Sie unmittelbar in die Fachkonferenz Teilgebiete einbringen oder die Online-Konsultation zum Teilgebietsbericht nutzen. Die BGE mbH hat diese Ergebnisse bei ihrer weiteren Arbeit zu berücksichtigen.
Wo kann ich weitere Informationen zu den Teilgebieten erhalten?
Prüft das BASE als Aufsichtsbehörde den Zwischenbericht Teilgebiete? Welchen rechtlichen Status hat der Zwischenbericht?
Der Zwischenbericht zeigt einen ersten Stand der Arbeiten der BGE mbH auf, der von der Aufsicht inhaltlich noch nicht überprüft wird. Er stellt – mit Ausnahme des Ausschlusses des früheren Erkundungsbergwerkes Gorleben (vgl. hierzu §36 StandAG) – keine abschließende Festlegung dar, welche Gebiete weiter untersucht werden sollen. Dies passiert erst mit der Entscheidung des Deutschen Bundestages am Ende der ersten Phase des Suchverfahrens.
Wurde auf der Fachkonferenz konkret auch das Teilgebiet erörtert, von dem meine Gebietskörperschaft betroffen ist?
Das Gesetz sieht in dieser Phase eine überregionale Befassung mit dem Zwischenbericht vor. Aufgabe der Fachkonferenz Teilgebiete war es, die Anwendung der Ausschlusskriterien, der Mindestanforderung und der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien zu erörtern. Die Diskussion speziell zu einzelnen Regionen sieht das Standortauswahlverfahren zu einem späteren Zeitpunkt vor. Dafür wird das BASE in den einzelnen Regionen sogenannte Regionalkonferenzen organisieren.
Welche Aufgabe haben die Regionalkonferenzen?
Die Regionalkonferenzen werden vom BASE in jeder potenziellen Standortregion eingerichtet, die von der BGE mbH am Ende der ersten Phase zur übertägigen Erkundung vorgeschlagen wird.
Die Regionalkonferenzen ermöglichen durch eine intensive und langfristige Begleitung des Standortauswahlverfahrens die umfassende Beteiligung der regional betroffenen Öffentlichkeit. So können sie am Ende jeder Phase des Verfahrens einmalig eine Nachprüfung einfordern, wenn sie die Untersuchungsergebnisse der BGE mbH anzweifeln. Sie erhalten zudem die Gelegenheit zur Stellungnahme, nehmen an Erörterungsterminen teil und informieren die Öffentlichkeit.
Mit dem Ausscheiden einer Region aus dem Auswahlverfahren löst sich die dazugehörige Regionalkonferenz auf.