Navigation und Service

Die Infoplattform zur Endlagersuche.

Chronologie der Zeitdebatte

Das BASE hatte in den vergangenen Jahren wiederholt auf die Notwendigkeit eines belastbaren Zeitplans hingewiesen und die BGE mbH seit 2018 regelmäßig zur Vorlage eines solchen aufgefordert. Da die bisherigen Erfahrungen in Phase I des Suchverfahrens deutlich längere Zeitläufe als ursprünglich geplant ergaben, hatte das BASE auch auf die Risiken fehlender Zeitplanungen im Standortauswahl-verfahren hingewiesen und mit weiteren an der Suche Beteiligten den Austausch gesucht.

Nachfolgend finden Sie eine Zusammenfassung der Aspekte, die hierzu in der Vergangenheit Gegenstand von Diskussionen waren:

  • Im Jahr 2013 wird im ersten Standortauswahlgesetz (StandAG) die Zahl 2031 als Zieldatum für die Festlegung eines Standortes für hochradioaktive Abfallstoffe definiert. Die Vorgängerorganisation des BASE, das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), schreibt dazu in einer Stellungnahme am 10. Juni 2013:
    „Das vorgegebene Ziel ist vor dem Hintergrund der Erfahrungen aus den Endlagerprojekten in Deutschland nicht erreichbar. […] Vorliegende Zeitermittlungen für die untertägige Erkundung gehen von mindestens einem doppelten Zeitbedarf aus. Ein realistischer Zeitplan ist ein wesentlicher Baustein für die Glaubwürdigkeit des gewählten Verfahrens.“
  • Im Rahmen einer Anhörung in der Endlagerkommission empfiehlt der Präsident des BfS, Wolfram König, die Zeitbedarfe, die Gewährleistung von Wissenschaft und Technik über ein jahrzehntelang dauerndes Verfahren und die Auswirkung auf die Genehmigungssituation der Zwischenlager zu überprüfen.
  • Die Endlagerkommission stellt in ihrem Abschlussbericht 2016 zwei Zeitszenarien auf: eines für das Jahr 2031 und eines für die Zeitspanne 2052-2078. Sie kommt außerdem zu folgender Einschätzung:
    „ein deutlich größerer Zeitbedarf [führt] zu erheblichen Problemen. Derart lange Zeiträume würden nachfolgende Generationen erheblich belasten, stünden in Gegensatz zu ethischen Forderungen, würden umfangreiche Zwischenlagerungen mit entsprechenden Sicherheitsanforderungen und Genehmigungsverfahren notwendig machen, würden die Gefahr des Erlahmens und Ermüdens mit sich bringen und das Risiko erhöhen, dass der ganze Prozess nicht zielführend abgeschlossen wird. Gemessen an den ethischen Anforderungen, unter die sich die Kommission gestellt hat, muss darauf hingearbeitet werden, dass der Gesamtprozess in einem vertretbaren Zeitrahmen verbleibt. Hier entsteht offenkundig ein erhebliches Dilemma, das letztlich auf unlösbaren Zielkonflikten beruht. Die drei zentralen Ziele größtmögliche Sicherheit während des gesamten Prozesses und für das verschlossene Endlager, weitestgehende Mitwirkung der Öffentlichkeit und Ausgestaltung des gesamten Prozesses als selbst hinterfragendes System [und] möglichst geringe Zeitdauer des Verfahrens sind nicht gleichzeitig erreichbar. Die Gewährleistung der Sicherheit, die Sorgfalt der Abwägungen und eine umfangreiche Beteiligung benötigen Zeit und verlängern das Verfahren.“
    Zuletzt fordert sie die Vorhabenträgerin dazu auf, „im Rahmen des Standortauswahlverfahrens frühzeitig einen Rahmenterminplan mit Eckterminen und Meilensteinen [zu] entwickeln.“
  • In einer Stellungnahme zur Novelle des StandAG im Jahr 2017 führt das BASE (damals noch unter dem alten Namen BfE) aus:
    „Im Hinblick auf die Fokussierung des Gesamtverfahrens ist ein ambitionierter Zeitplan […] von hoher Bedeutung. […] Es stellt sich die Frage, ob die im Gesetzesentwurf geplanten Verfahrensabläufe in ihrem Format geeignet sind, das zeitliche Ziel erreichbar zu machen.“
  • Im Juni 2017 fordert das BASE die BGE mbH erstmals zur Vorlage eines Zeitplanes auf, zunächst nur für den ersten Schritt der Phase I.
  • Nach Durchführung eines aufsichtlichen Statusgesprächs im Dezember 2017 wird die BGE mbH in einer Reihe von Schreiben und Gesprächen über die kommenden fünf Jahre regelmäßig durch das BASE zur Vorlage eines Zeitplans bis zur Festlegung des Standortes aufgefordert. Mehrfach werden Termine zur Vorlage vereinbart oder vom für die Suche verantwortlichen Unternehmen zugesagt. Dennoch kommt es in der Folge zu keiner Vorlage eines Rahmenterminplans.
  • In einem öffentlichen Fachgespräch im Umweltausschuss des Bundestages im März 2019 betont der BASE-Präsident erneut:
    „…das zeitlich sehr ambitionierte Ziel [kann] nur erreicht werden […], wenn die Verfahrensabläufe in ihren Formaten diesen zeitlichen Rahmen berücksichtigen. Nicht zuletzt mit Blick auf die Rückwirkungen auf die Laufzeit für die bestehenden Zwischenlager für hochradioaktiven Abfälle ist der zeitliche Aspekt von Bedeutung.“
  • Das BASE beauftragt 2020 ein Forschungsvorhaben zur Analyse des Ablaufs der Endlagersuche. Diese Analyse benötigte für belastbare Aussagen einen Rahmenterminplan für die Arbeiten der BGE mbH für alle drei Phasen des Suchverfahrens. Da die erbetene Zuarbeit nicht erfolgte, musste das BASE die weitere Fortführung des Projektes 2021 aussetzen. Die Verfasser:innen des Forschungsvorhabens hatten zuvor versucht, mit einem Szenario die fehlenden Angaben der BGE mbH zu ersetzen. Anhand bisheriger Erfahrungen sahen sie eine wesentlich längere Suche als wahrscheinlich an, mit einer Standortbenennung im Jahr 2056 statt 2031. Da auch Anfang des Jahres 2022 noch keine Terminplanung vorlag, übermittelte das BASE am 09.02.2022 der Vorhabenträgerin die Untersuchungsergebnisse mit der Frage, ob die Annahmen im Forschungsvorhaben belastbar seien. Das Schreiben und die Nachfragen wurden nicht beantwortet.
  • In einem Antwortschreiben der BGE mbH an das BASE vom 01.12.2021 heißt es auf Nachfrage des Präsidenten zum Zeitplan: „Zum jetzigen Zeitpunkt liegen uns keine belastbaren Informationen vor, die an einer Zielerfüllung bis zum Jahr 2031 zweifeln lassen.“
  • Die BGE mbH sagt in einem aufsichtlichen Statusgespräch im Dezember 2021 zu, bis zum 31.03.2022 eine Zeitabschätzung für die Standortauswahl insgesamt vorzulegen.
  • Im Fachgespräch des Umweltausschuss im Bundestag Anfang Mai 2022 hält die BGE mbH weiterhin an dem Zieldatum 2031 fest. Das BASE bezieht zum Fachgespräch wie folgt Stellung: „Wie die im Standortauswahlgesetz angelegte Zielstellung erreicht werden soll, bis zum Jahr 2031 eine Standortentscheidung herbeizuführen, ist vor dem aktuellen Arbeitsstand der BGE mbH und ausstehenden Zeitbedarfsangaben für das Verfahren nicht nachzuvollziehen. Die bisher benötigte Zeit allein für den ersten Schritt der ersten Phase des Verfahrens wirft hier drängende Fragen auf.“
  • In einem FAZ-Beitrag vom 31.07.2022 sagt BASE-Präsident Wolfram König:
    „Mein Bundesamt hat gegenüber dem mit der Standortsuche beauftragten Unternehmen immer wieder den Fortschritt im Verfahren angemahnt, damit der gesetzlich festgelegte Zeitplan – bis 2031 einen Standort gefunden zu haben – eingehalten wird. Bis das Endlager betriebsbereit ist, sind weitere 20 Jahre anzusetzen. Heute muss ich konstatieren, dass ich das Ziel 2031 für nicht mehr realistisch halte.“
  • Da die BGE mbH weiterhin keinen Gesamtterminplan für das Verfahren vorgelegt hat, wendet sich das BASE am 23.09.2022 in einem Schreiben an den zuständigen Staatssekretär im BMUV:
    „Mit zunehmender Sorge muss ich zur Kenntnis nehmen, dass die BGE mbH auch fünf Jahre nach dem Beginn der Arbeiten keinen derartigen Plan vorgelegt hat. Versuche, das Unternehmen durch meine aufsichtlichen Möglichkeiten zu der Vorlage eines Rahmenterminplans zu bewegen, sind gescheitert.“
  • Am 28.10.2022 legt die BGE mbH dem BMUV erstmals einen Zeitplan vor, der die Zeitabläufe bis zur Festlegung des Standortes abbildet. Es wird deutlich, dass sich das Verfahren im Jahrzehnte verzögern könnte.
  • Am 23.02.2023 legt das BASE eine Stellungnahme zu der zeitlichen Betrachtung der BGE mbH vor.
  • Das BMUV richtet den Arbeitskreis "Evaluation und Zeitplan Standortauswahlverfahren" im März 2023 per Erlass ein. Das BASE nimmt an dem Arbeitskreis teil, betont in einem Schreiben an den Staatssekretär des BMUV jedoch auch, dass es eine grundlegende Reflektion mit allen für die Standortsuche verantwortlichen Institutionen für notwendig hält.
  • Am 5. Juli 2023 lädt das BASE die Institutionen BGE mbH, BGZ mbH und NBG zu einem Auftaktgespräch zur Gestaltung eines Reflexionsprozesses ein.