Finanzierung
Ein Fonds, in den die Verursacher der hochradioaktiven Abfälle eingezahlt haben, trägt die Kosten des Standortauswahlverfahrens.
Fonds für Kosten der Endlagerung
Die Verursacher der radioaktiven Abfälle, also die Betreiber der Atomkraftwerke, haben für die sichere Verwahrung der Hinterlassenschaften des Atomzeitalters rund 24 Milliarden Euro bereitgestellt. Den Betrag haben sie im Juli 2017 an einen öffentlich-rechtlichen Fonds überwiesen. Aus dem Fonds sollen nun alle anstehenden Kosten für die Zwischen- und Endlagerung finanziert werden.
Die Details der Finanzierung sind im Standortauswahlgesetz (StandAG) geregelt. Die Kosten, die beim Standortauswahlverfahren entstehen, stellen sowohl die Verfahrensführerin, das BASE, als auch die Vorhabenträgerin, die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH, dem Fonds in Rechnung.
Was wird aus dem Fonds bezahlt?
Kosten, die dem Fonds in Rechnung gestellt werden, sind u. a. Ausgaben für:
- das Beteiligungsverfahren (u. a. Informationsplattform, Fachkonferenz Teilgebiete),
- die Ermittlung von Teilgebieten und geeigneten Standortregionen,
- die über- und untertägige Erkundung,
- die Forschung und Entwicklung im Zusammenhang mit der Standortauswahl.
Verwaltung des Fonds
Für die Verwaltung und gewinnbringende Anlage des Geldes hat der Bund die Stiftung „Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung“ gegründet. Diese hat im Juni 2017 ihre Arbeit aufgenommen, nachdem die EU-Kommission grünes Licht für das Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung gegeben hatte. Zuvor hatten Bundestag und Bundesrat das Gesetz im Dezember 2016 beschlossen. Die Regelung basiert auf Empfehlungen der Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs (KFK). Diese hatte die Aufgabe, zu prüfen, wie sich die Stilllegung und der Rückbau der Atomkraftwerke und die Entsorgung der radioaktiven Abfälle finanzieren lassen.