Schleswig-Holstein
Einvernehmenserklärungen - Schleswig-Holstein
Die Einvernehmenserklärungen, die das BASE an die Länderbehörden verschickt, werden gemäß § 21 Absatz 2 StandAG auf der BASE-Homepage veröffentlicht. Sie sind in der nachfolgenden Tabelle verlinkt.
Bitte beachten Sie, dass die Anzahl der beim BASE vorliegenden Verfahren eines Bundeslandes, nicht notwendiger Weise mit der Anzahl der in der Tabelle veröffentlichten Verfahren übereinstimmen muss.
Das kann folgende Ursachen haben:
- Die Einvernehmenserklärungen werden in der Regel erst sechs Wochen nach ihrem Versand an die zuständige Behörde veröffentlicht. So hat diese Gelegenheit, zuvor den Antragsteller über den Abschluss des Verfahrens zu informieren.
- Einige Verfahren befinden sich aktuell noch in der Bearbeitung durch das BASE.
- Die Bearbeitung einzelner Verfahren konnte nicht abgeschlossen werden, da noch Unterlagen nachgereicht werden müssen.
- Einige eingereichte Verfahren unterlagen nicht der Einvernehmenspflicht.
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