Einvernehmenserklärungen gemäß § 21 StandAG
Zur Sicherung möglicher Endlagerstandorte bedarf es bei Projekten in ausgewiesenen Teilgebieten in einer Tiefe von mehr als 100 Metern einer Einvernehmenserklärung des BASE. Eine Übersicht aller Einvernehmenserklärungen finden Sie auf dieser Seite.
Laut Standortauswahlgesetz sollen mögliche Endlagerstandorte vor Veränderungen geschützt werden. Aus diesem Grund müssen in Gebieten, die die BGE mbH in ihrem Zwischenbericht Teilgebiete als identifizierte Gebiete ausgewiesen oder aufgrund mangelnder Datenlage noch nicht abschließend bewertet hat, Projekte in einer Tiefe von mehr als 100 Metern daraufhin geprüft werden, ob sie mögliche Endlagergebiete ungünstig verändern könnten.
Die Entscheidung, ob ein Projekt wie beispielsweise zur Erdwärmenutzung zugelassen wird, trifft die nach Landesrecht zuständige Behörde, bei der der Antrag eingereicht wurde. Sie muss beurteilen, ob das geplante Vorhaben in einem identifizierten Gebiet nach § 13 Absatz 2 StandAG liegt oder sich auf ein solches Gebiet auswirken kann. Ist dies der Fall, ist für die Zulassung das Einvernehmen des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung einzuholen.
Die entsprechenden Erklärungen, die das BASE an die Länderbehörden verschickt, werden gemäß § 21 Absatz 2 StandAG auf dieser Website veröffentlicht. Sehen Sie dazu die Informationen im untenstehenden Textkasten "Zahlen zu den Verfahren in Kürze".
Hinweis:
Die Erklärungen werden in der Regel sechs Wochen nach ihrem Versand an die zuständige Behörde veröffentlicht. So hat die zuständige Behörde Gelegenheit, zuvor den Antragsteller über den Abschluss des Verfahrens zu informieren.
Sie möchten die erteilten Einvernehmenserklärungen einsehen?
Klicken Sie auf ein Bundesland im untenstehenden Textkasten, um die bereits veröffentlichten Einvernehmenserklärungen einzusehen.
Zahlen zu den Verfahren in Kürze
:
Stand: 16.12.2024
Anzahl der beim BASE vorliegenden Verfahren:
- Gesamt: 10486
Geordnet nach Ergebnis und Bearbeitungsstand:
- Zustimmungen: 10138
- Ablehnungen: 0
- Aktuell in Bearbeitung: 38
- Verfahren, bei denen Unterlagen nachgereicht werden müssen: 17
- Ohne Einvernehmenserklärung abgeschlossene Verfahren: 293
Geordnet nach Bundesländern
(Klicken Sie auf ein Bundesland, um die Einvernehmenserklärungen einzusehen):
- Baden-Württemberg: 1285
- Bayern: 642
- Berlin: 1
- Brandenburg: 39
- Bremen: 81
- Hamburg: 35
- Hessen: 276
- Mecklenburg-Vorpommern: 389
- Niedersachsen: 1904
- Nordrhein-Westfalen: 3418
- Rheinland-Pfalz: 121
- Saarland: 3
- Sachsen: 1275
- Sachsen-Anhalt: 42
- Schleswig-Holstein: 907
- Thüringen: 68