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Die Infoplattform zur Endlagersuche.

Gorleben und die "weiße Landkarte"

Hintergrund

Kein Ort in Deutschland gilt von vornherein als geeigneter oder ungeeigneter Endlagerstandort. Dies ist mit dem Prinzip der "weißen Landkarte" gemeint, das einen zentralen Grundsatz des Standortauswahlverfahrens beschreibt. Das Prinzip ist zudem eine der Lehren, die aus dem jahrzehntelangen Konflikt um den Standort Gorleben in Niedersachsen gezogen wurden.

Veränderungssperre für Gorleben

Die Bundesregierung erklärte Gorleben 1977 zum Standort für ein Endlager. Ein vergleichendes, transparentes Suchverfahren auf Basis fachlicher Kriterien gab es vorher nicht. Um zu verhindern, dass Bohrungen zur Salzgewinnung die Eignung des Salzstockes Gorleben beeinträchtigen, erließ der Gesetzgeber 2005 eine sogenannte Veränderungssperre.

Das Standortauswahlgesetz

Mit dem neuen Standortauswahlgesetz, das 2013 mit breiter politischer Mehrheit beschlossen wurde, haben sich die Voraussetzungen grundlegend verändert. In einem nachvollziehbaren und ergebnisoffenen Verfahren sollen mehrere Alternativen verglichen und am Ende der bestmögliche Standort für ein Endlager ausgewählt werden. Im Rahmen der Endlagerkommission wurde daraufhin diskutiert, wie im Sinne eines bundesweiten ergebnisoffenen Auswahlverfahrens mit dem Standort Gorleben umgegangen werden sollte.

Sicherungsvorschriften in ganz Deutschland

Gorleben sollte laut Gesetz genauso wie jeder andere Ort in Deutschland nicht von vornherein ausgeschlossen werden und stattdessen anhand der gesetzlich festgelegten Kriterien ergebnisoffen untersucht werden. Allerdings hätte die geltende Veränderungssperre, die bislang nur für Gorleben galt, diesem Grundsatz der Gleichbehandlung widersprochen. Alternativ beschloss der Gesetzgeber, für ganz Deutschland Sicherungsvorschriften zu erlassen: Sie sollen verhindern, dass deutschlandweit, und nicht nur auf Gorleben bezogen, mögliche Standorte durch bergbauliche Projekte beeinträchtigt werden.